Wie lange kann ich die Kunstwerke behalten?
Wie lange kann ich die Kunstwerke behalten?
Sie haben bei uns die Möglichkeit, zwischen einer Leihdauer von ein, zwei oder vier Monat(en) auszuwählen und so bei Bedarf flexibel auf bis zu maximal einem Jahr hochzustaffeln.
Die Verlängerung Ihrer Arbeit(en) erledigen wir vor Ort in der Artothek. Per Telefon, E-Mail oder online ist das leider nicht möglich. Allerdings müssen Sie die Werke nicht zur Verlängerung mitbringen.
Gut zu wissen ist auch, dass Sie Ihre Arbeit(en) bereits einige Zeit vor Ablauf der Frist verlängern können. Der neue Ausleihzeitraum setzt dann einfach am ursprünglichen Rückgabedatum an – und Ihnen geht dadurch keine Zeit verloren. Sollten Sie selbst verhindert sein, können Sie gern auch jemanden bitten, die Verlängerung oder Rückgabe für Sie zu übernehmen.
Immer wieder kommt es vor, dass unsere Kund*innen sich nach einem Jahr schwer von ihren Arbeiten trennen können. Eine weitere Verlängerung über die Maximalleihdauer hinaus ist aber aus Fairness unseren anderen Kund*innen gegenüber nicht möglich.
Arbeiten aus der Sammlung der Artothek stehen nicht zum Verkauf. Sehr gern stellen wir für Sie aber wann immer möglich den Kontakt zu Künstler*innen her.